Gebührenberechnung

Die Gebührenberechnung erfolgt gem. der „Richtlinie zur Bemessung von Elternbeiträgen bei Unterbringung von Kindern in Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, die durch die Gemeinde Neu Wulmstorf bezuschusst werden“ sowie der 3. Änderung dazu.

 

Anhand des Einkommens und der Anzahl im Haushalt lebender Personen ergibt sich eure Einkommensstufe. Die Gebühr der Stufe mit den wöchentlichen Betreuungsstunden mulitipliziert ergibt eure monatliche Kindergartengebühr.

 

Wir sind eine Ganztagseinrichtung und ihr meldet eure Kinder bei uns zu einer täglichen Betreuung von mindestens 8 Stunden im Zeitrahmen von 7 bzw. 8 Uhr und 15 oder 16 Uhr an. Für Krippenkinder bieten wir einen reduzierten Betreuungsrahmen unter Berücksichtigung unserer definierten Kernzeit * an.

 

Seit August 2018 ist in Niedersachsen für Elementarkinder (4. Lebensjahr bis zur Einschulung) die tägliche Betreuung bis 8 Stunden gebührenfrei.

Beispiel zur Ermittlung der wöchentlichen und gebührenpflichtigen Betreuungsstunden für Elementarkinder

Betreuung Montag 7 - 15 Uhr, Dienstag - Donnerstag 7 - 16 Uhr, Freitag gar nicht:

 

Tag

Mo

Di

Mi

Do

= 35 wöchentliche

Betreuungsstunden

davon gebührenpflichtig

Zeit

7 - 15 Uhr

7 - 16 Uhr 

7 - 16 Uhr

7 - 16 Uhr

Betreuung

8 Std

9 Std

9 Std

9 Std

> 8 Stunden

 

1 Std

1 Std

1 Std

3 Stunden

 

Die wöchentlichen gebührenpflichtigen Betreuungsstunden für Krippenkinder (vollendetes 1. bis vollendetes 3. Lebensjahr) ergibt sich aus unserer * Kernzeit - montags bis freitags von 8.00 - 13.00 Uhr, also 25 Stunden - zuzüglich der darüberhinausgehenden individuellen Betreuungsstunden.

Beispiel zur Ermittlung der wöchentlichen Betreuungsstunden für Krippenkinder

Montag 7 - 13 Uhr, Dienstag - Donnerstag 7 - 16 Uhr, Freitag gar nicht = 38 Stunden (Std):

 

Zeit/Tag

Mo

Di

Mi

Do

Fr

wöchentliche

Betreuungsstunden

=

7 – 8 Uhr

1 Std

1 Std

1 Std

1 Std

 

8 – 13 Uhr

5 Std

5 Std

5 Std

5 Std

5 Std

13 – 16 Uhr

 

3 Std

3 Std

3 Std

 

gesamt

6 Std

9 Std

9 Std

9 Std

5 Std

38 Stunden

 

Ggf. könnt ihr einen „Antrag auf Förderung der Kinderbetreuung“ stellen. Weitere Informationen dazu gibt es beim Landkreis Harburg.

 

Ihr meldet eure Kinder bei uns für feste Betreuungszeiten an. Wenn ihr mal eine Stunde extra Betreuung benötigt, könnt ihr die Flexbetreuung in Anspruch nehmen. Sollten wir eine Regelmäßigkeit bei der Flexbetreuung feststellen, behalten wir uns das Recht vor, die Betreuungszeit - ggf. kostenpflichtig - anzupassen. Diese Flexbetreuung wird euch übrigens auch berechnet, wenn ihr eure Kinder zu früh bei uns abgebt oder zu spät bei uns abholt.

 

Flexgebühr je angefangener Stunde

Stufe 1 - 5

Stufe 6 - 9

Krippe, Elementar und Hort

3 Euro

5 Euro