Betreuung im Krankheitsfall

Erkrankte Kinder benötigen zu ihrer Genesung Ruhe und Fürsorge. Auch wenn wir möchten, können wir dies im allgemeinen Tagesablauf nicht ausreichend gewährleisten!
 

Krank sind Kinder für uns dann, wenn sie

 

Wird ein erkranktes Kind trotz dieser vorgenannten Symptome zu uns gebracht oder tritt eines dieser Symptome im Tagesablauf bei uns auf, ist nicht nur die Gesundheit der anderen Kinder, sondern auch die der Mitarbeiter gefährdet!

Wir sehen uns somit in der Verantwortung, die Betreuung kranker Kinder abzulehnen bzw. abzubrechen, bitten euch, das Kind schnellstmöglich abzuholen und hoffen auf Verständnis.

Eltern haben im Krankheitsfall ihrer Kinder in der Regel Anspruch auf jährlich 10 Fehltage pro Elternteil/pro Jahr. Bitte informiert euch zu diesem Thema bei eurem Arbeitgeber.

 

Die Gemeinde Neu Wulmstorf hat für Betreuungsengpässe B.E.N. eingerichtet. Gegen Entgelt erhaltet ihr hier kurzfristig unbürokratische Hilfe und eine zuverlässige Betreuung für euer Kind!

Bitte wendet euch bei Bedarf direkt unter 0176 – 51 89 01 52 an B.E.N. Weitere Informationen erhaltet ihr hier.

 

Bitte beachtet: Bei Fieber, Erbrechen oder Durchfall darf ein Kind erst 48 Stunden nach dem letzten Auftreten der Symptome wieder in die Einrichtung kommen! Ein Attest vom Arzt kann diese „48 Stunden-Regel“ aufheben.

 

Hier einige Informationsblätter des Gesundheitsamtes: